Autohaus Feichtinger Münzkirchen

FEICHTINGER GMBH & CO KG
EISENBIRN 10, 4792 MÜNZKIRCHEN

A L L G E M E I N E  G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N


I. ALLGEMEINES
1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung. Kunden sind sowohl Unternehmer iSd § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG als auch Verbraucher iSd § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG. Abweichende, entstehende oder ergänzende AGB werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil. Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben insoweit Geltung, als sie nicht den dem Kaufvertrag über Kraftfahrzeuge beigehefteten Geschäftsbedingungen widersprechen.


II. VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Beim Kauf von Fahrzeugen kommt der Vertrag durch die Unterschriftsleistung durch den Kunden und uns zustande. Betreffend die Erbringung von Werkleistungen oder die Bestellung von Ersatzteilen sind unsere Angebote freibleibend, unverbindlich und als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden zu verstehen. Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch die Durchführung der in Auftrag gegebenen Werkleistungen sowie das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsschluss. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.2 Mit der Beauftragung/Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.
2.3 Wir sind berechtigt, das in der Beauftragung/Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 10 Tagen ab Eingang anzunehmen oder die Annahme grundlos abzulehnen sowie die Bestellung auf eine übliche Menge zu begrenzen.
2.4 Kostenvoranschläge werden nur schriftlich sowie ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben. Bei unvermeidlichen Kostenüberschreitungen bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres verrechnet werden.
2.5 Der Vertragsschluss mit Unternehmern erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise zu leisten. Auftragsänderungen und/oder Zusatzaufträge sind verbindlich.


III. PREISE
3.1. Die Preise sind stets freibleibend, verstehen sich in Euro exkl. gesetzlicher USt. und gelten für die von uns angegebenen Mengeneinheiten ohne Verpackung, Versicherung, Versand- sowie Entsorgungskosten. Die Verrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Bei Geschäften mit Verbrauchern sind die Preise inkl. gesetzlicher USt. angegeben.
3.2. Bestätigte Preise haben nur Geltung bei Abnahme der Gesamtmenge.
3.3. Zusatzaufträge sind vom Kunden angemessen zu vergüten, wobei insbesondere unsere (Listen-)Preise sowie Stunden-/Montagesätze maßgeblich sind.
3.4. Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Kostenerhöhungen infolge von Umständen ein, die nicht von unserem Willen abhängen, wie Erhöhung unseres Einstandspreises sowie der Lieferkosten, Erhöhung der Erzeuger- und/ oder Großhandelspreise aufgrund von Kostenerhöhungen von Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag, oder Erhöhung oder Neueinführung von Abgaben bzw. aufgrund von Versicherungsklauseln, erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).


IV. ZAHLUNGSMODALITÄTEN
4.1. Unsere Rechnungen sind binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt spesenfrei und ohne Abzug zu bezahlen.
4.2. Ist der Kunde ein Unternehmer, werden bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz verrechnet. Wir behalten uns die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugszinsschadens vor.
4.3. Bei Verbrauchergeschäften werden bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vereinbart.
4.4. Der Unternehmer verpflichtet sich zur Bezahlung einer Betreibungskostenpauschale iHv € 40,00. Unbenommen bleibt unser Anspruch auf Geltendmachung der Mahn- und Inkassokosten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern.
4.5. Skontoabzüge, Rabatte oder sonstige Preisnachlässe bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges treten derartige Vereinbarungen außer Kraft.
4.6. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen und unbeschadet unserer sonstigen Rechte –, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist – zurückzunehmen.
4.7. Der Kunde verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Im Anwendungsbereich des KSchG gilt dies allerdings nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers oder für den Ausschluss oder Einschränkung von Gegenforderungen die in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder die von uns anerkannt worden sind.
4.8. Der Kunde als Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.


V. EIGENTUMSVORBEHALT
5.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor, selbst, wenn die Ware nicht unmittelbar von uns, sondern von einem Dritten in unserem Auftrag geliefert wird.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sind Wartungs- oder Inspektionsarbeiten, etc. erforderlich, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
5.3. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung eines Dritten über einen unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstand ist unzulässig. Der Kunde hat uns hierüber sowie über eine allfällige Pfändung oder einen sonstigen Eingriff Dritter unverzüglich schriftlich zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet, gegen unser Eigentum gerichtete Zugriffe abzuwehren und haftet für alle Schäden und Kosten, die durch derartige Zugriffe Dritter entstehen können.
5.4. Der Kunde als Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern und auf seinen Fakturen anzubringen. Wir nehmen die Abtretung an.
5.5. Nach der Abtretung ist der Kunde zu der Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde in Zahlungsverzug gerät.
5.6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets in unserem Namen und in unserem Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware; gleiches gilt, wenn die Ware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.
5.7. Der Kunde hat uns unverzüglich von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen zu informieren.
5.8. Wir sind berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware zu betreten, dies nach angemessener Vorankündigung.


VI. RÜCKTRITTSRECHT FÜR VERBRAUCHER
6.1. Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den von uns für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen, noch bei einem von uns dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, kann er vorbehaltlich Punkt 6.6. von seinem Angebot oder Vertrag binnen 14 Tagen zurücktreten. Diese Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde an den Verbraucher zu laufen, die zumindest unseren Namen und unsere Anschrift, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben, eine Information über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages.
6.2. Bei Kaufverträgen über Waren beginnt die Frist frühestens mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, verlängert sich die Rücktrittsfrist um 12 Monate. Wenn wir die Urkundenausfolgung innerhalb von 12 Monaten ab dem Fristbeginn nachholen, endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, an dem der Verbraucher die Urkunde erhält.
6.3. Der Verbraucher kann nach § 11 FAGG von einem im Fernabsatz oder außerhalb vom Geschäft abgeschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Beginn des Vertragsschlusses, bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm genannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt. Wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm genannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt. Bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder von diesem benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt.
6.4. Der Verbraucher kann von seinem Angebot weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, wie zum Beispiel die Zustimmung Dritter, Aussicht auf steuerliche Vorteile oder öffentliche Förderungen oder einen Kredit, die wir im Zuge der Vertragsverhandlung als wahrscheinlich dargestellt haben, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner.
6.5. Um die vorgenannten Widerrufsrechte auszuüben, muss der Verbraucher an uns mittels eindeutiger Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief an die Fa. Autohaus FEICHTINGER GmbH & Co KG, Eisenbirn 10, 4792 Münzkirchen, oder ein E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) über den Entschluss des Verbrauchers, den Vertrag zu widerrufen informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Die im Anhang angeführte Muster-Widerrufserklärung kann hierzu verwendet werden.
6.6. Wünscht der Kunde, dass die vertragsgegenständlichen Waren bzw. Werkleistungen noch vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist hergestellt, bestellt oder geliefert bzw. ausgeführt werden, nimmt er hiermit ausdrücklich zur Kenntnis, dass er das
gesetzliche Rücktrittsrecht mit diesem Verlangen der vorzeitigen Vertragserfüllung verliert, wenn die Ware bzw. Werk vor Ablauf der vorgenannten Frist hergestellt, bestellt oder geliefert bzw. ausgeführt wird.


VII. GEFAHRENÜBERGANG
7.1. Als Ort der Übergabe gilt unser Firmensitz als vereinbart.
7.2. Fahrzeuge sowie bestellte Waren sind längstens binnen 10 Tagen ab der Verständigung von der Bereitstellung am Firmensitz abzuholen.
7.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten.
7.4. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG und versendet der Unternehmer die Ware, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesen bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Unternehmer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über. Mangels anderer Vereinbarung erwirbt der Verbraucher zugleich mit dem Gefahrenübergang das Eigentum an der Ware. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme im Verzug ist.
7.5. Bei nicht fristgerechter Abholung geht die Gefahr ab dem 11. Tag ab der Verständigung von der Bereitstellung auf den Kunden über.
7.6. Es gelten die im Kaufvertrag bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Lieferfristen. Verzögerungen aufgrund von Verzögerungen der Lieferung durch Vorlieferanten sowie aufgrund von Ereignissen außerhalb des Einflussbereiches von uns sowie aufgrund höherer Gewalt, sind nicht von uns zu vertreten.
7.7. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.
7.8. Reklamationen wegen angeblich nicht oder nicht vollständig erfolgter Lieferung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Lieferscheines zu erheben, mangels Lieferscheins ab Erhalt der Rechnung.
7.9. Im Falle des Annahmeverzuges des Kunden sind wir ungeachtet eines weitergehenden Schadenersatzanspruchs berechtigt, das gesamte Entgelt zur Zahlung fällig und eine angemessene Standgebühr in Rechnung zu stellen.
7.10. Für den Fall, des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder daran festzuhalten; dies ungeachtet der Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzes.


VIII. GEWÄHRLEISTUNG
8.1. Wir sind berechtigt, die vom Kunden im Rahmen der Gewährleistung gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich oder verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand für uns verbunden ist.
8.2. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.
8.3. Unternehmer müssen die gelieferte Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf Mängel – auch verdeckte – untersuchen und uns diese innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, sonst ist die Geltendmachung von Gewähr-leistungs- sowie von Schadenersatzansprüchen und Ansprüche aus dem Titel des Irrtums ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die nachweislich rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
8.4. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn Mängel auf nicht fachmännische Handhabung oder gewöhnliche Abnützung, etc. zurückzuführen sind. Wir haften auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter zurückzuführen sind.
8.5. Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung für den Kauf von Ersatzteilen ausgeschlossen, es sei denn, der Einbau erfolgt durch uns.
8.6. Wir geben gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt, wobei Vertragspartner der Hersteller selbst ist.
8.7. Alle Angaben über Gewichte, Beschreibungen, etc. gegenüber Unternehmern sind rechtlich unverbindlich.
8.8. Bei Unternehmern wird die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr verkürzt und die Anwendung des § 924 ABGB ausgeschlossen.
8.9. Bei Verbrauchern wird die Gewährleistungsfrist bei einem Kauf von einem Gebrauchtwagen auf 1 Jahr verkürzt.


IX. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND –FREISTELLUNG
9.1. Außerhalb des Anwendungsbereichs des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.
9.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Personenschäden des Kunden.
9.3. Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Haftungsbestimmungen des ABGB.
9.4. Unsere Haftung ist ebenfalls insbesondere ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme oder Wartung, Instandhaltung sowie natürliche Abnützung etc.
9.5. Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
9.6. Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren ist unter genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhalts einschließlich des Nachweises, dass die Lieferungen und Leistungen von uns stammen, schriftlich an uns zu richten.
9.7. Instandsetzungsaufträge durch Kunden ermächtigen uns zu Probe- und Überstellungsfahrten. Die Kunden genehmigen die Verwendung von Überstellungskennzeichen.
9.8. Wird nicht spätestens bei Übergabe die Herausgabe von Altteilen verlangt, gilt dies als Ermächtigung zur Entsorgung.


X. DATENSCHUTZ, ADRESSÄNDERUNG, URHEBERRECHT, GEHEIMHALTUNG
10.1. Der Kunde erteilt uns die ausdrückliche Zustimmung, sämtliche uns überlassene Daten verwenden zu dürfen.
10.2. Die Datenschutzerklärung ist unter: www.nissan-feichtiger.at einsehbar und wird dem Kunden über Anfrage jederzeit durch Zusendung per E-Mail oder per Post zur Verfügung gestellt.
10.3. Erklärungen an den Kunden gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesandt werden, es sei denn, der Kunde hat uns eine neue Wohn- bzw. Geschäftsadresse schriftlich mitgeteilt, wobei der Zeitpunkt des Zugangs bei solchen schriftlichen Erklärungen bei uns ausschlaggebend ist.
10.4. Sämtliche Unterlagen, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen bleiben stets in unserem Eigentum. Der Kunde erhält darauf keine Rechte, insbesondere kein Immaterialgüterrecht.
10.5. Der Kunde verpflichtet sich, die von uns übermittelten personenbezogenen Daten gemäß den jeweils gültigen daten- schutzrechtlichen Vorschriften, ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung zu verarbeiten und diese Daten umgehend nach Wegfall eines zur Verarbeitung gerechtfertigten Grundes zu löschen (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).
10.6. Der Kunde als Unternehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über betriebs-relevante Informationen von Kunden, Lieferanten und sonstigen Vertragspartnern. Für den Fall des Zuwiderhandelns wird eine Konventionalstrafe in Höhe des 6-fachen Auftragswertes, zumindest aber eines Betrages in der Höhe von € 5.000,00 vereinbart. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
10.7. Werden vom Kunden Immaterialgüter beigestellt, sind wir zu deren Verwendung berechtigt. Werden diesbezüglich Schutzrechte Dritter geltend gemacht, werden wir die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einstellen. Der Kunde hat uns sämtliche dadurch aufgewendete Kosten zu ersetzen. Ebenso sind wir vom Kunden klag- und schadlos zu halten, wenn wir wegen der Verwendung derartiger Güter von Dritten in Anspruch genommen werden.


XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1. Erfüllungsort ist ausschließlich unser Sitz in Eisenbirn 10 ,4792 Münzkirchen.
11.2. Zuständig für alle sich mittelbar und unmittelbar aus dem Vertrag ergebenen Streitigkeiten ist das nach dem Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht im Sprengel des Landesgerichtes Ried im Innkreis.
11.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes.
11.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird bei Verträgen mit Unternehmern mit einer Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahekommt.
11.5. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


XII. Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:
An die Firma Autohaus FEICHTINGER GmbH & Co KG, Eisenbirn 10, 4792 Münzkirchen
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.